Tel. +49 (0) 391/8380-133
Tel. +49 (0) 391/8380-134
- Abgabe für innergemeinschaftliche Warenlieferungen (einschließlich Beförderungen oder Versendungen i. S. d. § 6b UStG; Konsignationslagerregelung) und Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften: In Abhängigkeit von den jeweiligen Voraussetzungen bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, des Kalendervierteljahres oder des Kalenderjahres
- Abgabe für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen, für die der im anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet: grundsätzlich bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres