Bei der Erklärung zum Feststellungsverfahren müssen Sie einreichen:
- Jahresbericht oder der Jahresabschluss und der Lagebericht jeweils für das abgelaufene Geschäftsjahr
- im Falle einer Ausschüttung: ein verbindlicher Beschluss der Verwaltungsgesellschaft über die Verwendung der Erträge
- Verkaufsprospekt (sofern ein Verkaufsprospekt erstellt wurde)
- Anteilsregister
- Überleitungsrechnung, aus der hervorgeht, wie die Besteuerungsgrundlagen aus der handels- oder investmentrechtlichen Rechnungslegung ermittelt wurden
- Summen- und Saldenlisten, aus denen sich die Zusammensetzung der Einnahmen und Werbungskosten des Spezial-Investmentfonds ergibt
- Unterlagen zur Aufteilung der Einkünfte auf die einzelnen Anleger