Die Anträge auf Erlaubnis müssen Sie im Voraus beziehungsweise vor dem geplanten Betriebsbeginn beim zuständigen Hauptzollamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck stellen.
Die Anträge auf Erlaubnis müssen Sie im Voraus beziehungsweise vor dem geplanten Betriebsbeginn beim zuständigen Hauptzollamt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck stellen.