Geänderte Vorgaben für Schulen: Test von Kontaktpersonen nur noch bei Symptomen
Nach den genannten 14 Tagen endet damit die Quarantäne automatisch. Zwingend zum Test müssen Kinder und Jugendliche der betroffenen Klasse jedoch, wenn Symptome einer COVID-19-Erkrankung auftreten.
Ein weiterer Grund für die veränderte Herangehensweise ist die Zunahme von betroffenen Schulen im Stadtgebiet. Derzeit lässt es sich in der Fieberambulanz nicht mehr realisieren, dass ganze Klassenverbände getestet werden. Das Gesundheitsamt hat die Schulen bereits über die geänderten Vorgaben informiert. Ein ähnliches Vorgehen für Kindertageseinrichtungen ist geplant und wird derzeit geprüft.
Quarantäne- und Kontaktregeln einhalten
Zudem appellieren Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und Amtsarzt Dr. Eike Hennig weiterhin an die Vernunft der Magdeburger*innen. Jeder, der positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, hat sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Diese ist zwingend, auch ohne Quarantänebescheid, einzuhalten. Das Gesundheitsamt wird den Quarantänebescheid ausstellen und sich schnellstmöglich mit der positiv getesteten Person in Verbindung setzen.
Auch alle geltenden Kontaktbeschränkungen müssen eingehalten werden. Überall im öffentlichen Raum, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, greift die Maskenpflicht. Diese gilt unter anderem auch auf den drei städtischen Wertstoffhöfen Silberbergweg, Cracauer Anger und Hängelsberge.
Die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes ist unter der Rufnummer 03 91 5 40 2000 oder per Mail unter hotline.corona@ga.magdeburg.de zu erreichen.