Ein Waffenschein kann Ihnen ausgestellt werden, wenn Sie
- Volljährig (18 Jahre),
- Zuverlässig (keine Vorstrafen; Nachweis über ein Führungszeugnis) und
- persönlich geeignet (die erforderliche Eignung erhalten Sie beispielsweise nicht, wenn Sie geschäftsunfähig, alkohol- oder drogenabhängig oder psychisch krank) sind.
Zusätzlich dazu brauchen Sie für den Waffenschein:
- Nachweis eines Bedürfnisses (vernünftiger Grund),
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung,
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde (zum Beispiel gilt die Jägerprüfung als Nachweis)