Für Personen, die aufgrund ihrer physischen und psychischen Beschaffenheit nicht in der Lage sind, ihre persönlichen Dinge eigenständig zu regeln, kann ein Betreuer vom Amtsgericht bestellt werden.
Für Personen, die aufgrund ihrer physischen und psychischen Beschaffenheit nicht in der Lage sind, ihre persönlichen Dinge eigenständig zu regeln, kann ein Betreuer vom Amtsgericht bestellt werden.